Lager sind nicht vorgeschrieben, aber in vielen Gemeinden nicht mehr aus dem Pädagogischen Handeln wegzudenken. Vor allem Lager im Rahmen des Konfirmationsunterrichts (Konflager) sind in fast jeder Kirchgemeinde fester Bestandteil des Jahresprogramms.

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Häufige Fragen
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Für Pfarrerinnen und Pfarrer und für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sieht die jeweilige Arbeitszeitbudgetierung einen Richtwert von 16.8 Stunden pro Lagertag vor. Dieser Wert berücksichtigt nicht nur die Präsenz, sondern auch Vor- und Nachbereitungszeit. Für die reine Präsenz kann gemäss Wegleitung ein verminderter Faktor von 8.4 angenommen werden. Obliegt der Pfarrerin oder dem Pfarrer aber nebst der Organisation und Durchführung der Tage auch ihre inhaltliche Gestaltung, so ist ein höherer Faktor zu definieren.
Lager werden häufig auch von Katechetinnen und Katecheten sowie Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern geleitet. Auch bei Ihnen kann von diesen Werten ausgegangen werden. Und auch hier gilt es zu berücksichtigen: Es handelt sich um Richtwerte, im Einzelfall kann ein Lager weniger oder auch viel mehr Aufwand verursachen. Bei Katechetinnen und Katecheten werden die geplanten Werte im Lohnrechner bei den Zusatzaufgaben erfasst.

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Arbeitszeit Ordinierte
Lohn und Arbeitszeit Katechetinnen und Katecheten
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Kinder und Jugendliche, die an den von der Kirchgemeinde organisierten Veranstaltungen des Pädagogischen Handelns teilnehmen, sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen versichert. Eine Versicherung für andere Schäden (z.B. Diebstahl) besteht dagegen nicht. Deshalb sollten Kirchgemeinden Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf hinweisen, dass die Versicherung ihre eigene Sache ist.

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Weiterführende Informationen
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Versicherungen für Teilnehmende
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Hilfsmittel
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Sicherheitskonzept für Lager mit Kindern und Jugendlichen - Muster Landeskirche / Blaues Kreuz
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.