Fast alle reformierten Kirchgemeinden im Kanton Aargau verfügen über eigene Liegenschaften. Ihr Gesamtwert (Versicherungswert) beläuft sich zurzeit auf rund eine Milliarde Franken. Kirchliche Bauten sind wesentliche Güter der Kirchgemeinde. Dies stellt entsprechende Anforderungen an Unterhalt und Renovation oder Neu- und Umbauten. Bei bestehenden Bauten muss die gesamte Kirchenpflege über deren Zustand im Bild sein und wissen, welche Aufwände auf sie zukommen. Bei historischen Bauten müssen neben den eigenen Bedürfnissen häufig denkmalpflegerische Forderungen berücksichtigt werden.
Bei wichtigen Entscheidungen zu Liegenschaften ist nicht nur die Kirchenpflege, sondern auch die Kirchgemeindeversammlung zuständig und der Kirchenrat muss zwingend einbezogen werden.
Zu den kirchlichen Liegenschaften zählen nebst Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus und Pfrundland auch alle anderen Gebäude und Grundstücke, die der Kirchgemeinde gehören. Die meisten Liegenschaften befinden sich im Verwaltungsvermögen, für eine Überführung ins Finanzvermögen braucht es einen Beschluss der Kirchgemeindeversammlung und des Kirchenrats.
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Hilfsmittel |
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Verzeichnis Immobilien- und Baufachleute
Pfarramts- und Wohnungsvertrag (Formular, Word)
Pfarramts- und Wohnungsvertrag (Wegleitung, PDF)
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 59 bis 63 Kirchenordnung
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Kontaktangaben |
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Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].