Bei Katechetinnen und Katecheten gibt es zwei Bezugsgrössen für die Berechnung des Pensums. Erstens die Anzahl der Wochenlektionen, zweitens die Arbeitsstunden, die für Zusatzaufgaben aufgewendet werden müssen. Mit dem Pensumrechner kann das Pensum ermittelt werden, welches als Grundlage für die Berechnung des Lohnes dient. Zusatzaufgaben sind nicht separat zu entschädigen, sondern Teil des Grundlohnes.
Das Lohnsystem bei dieser Berufsgruppe basiert auf folgenden Überlegungen:
▪Die Bruttoarbeitszeit (inklusive Ferien und Feiertage) beträgt 2184 Stunden.
▪Pro Lektion (die normalerweise 45 oder 50 Minuten dauert) werden also 2 Stunden entschädigt. Nebst der Präsenz im Unterricht sind damit unter anderem Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Sitzungen, Elterngespräche und Weiterbildung abgegolten. Diese Tätigkeiten gehören zum sogenannten Grundpensum.
▪Für die Zusatzaufgaben gelten folgende Werte:
oZusätzlichen PH-Gottesdienst mitgestalten: 4.2 Stunden
oLager leiten: 16.8 Stunden pro Tag
oLager mitleiten: 12.6 Stunden pro Tag
oKrippenspiel leiten: dreifache Präsenzstunden
oKrippenspiel mitleiten: doppelte Präsenzstunden
oFiire mit de Chliine leiten: 4.2 Stunden
oExkursion leiten: dreifache Präsenzstunden
oExkursion mitleiten: doppelte Präsenzstunden
oFür zusätzliche Aufgaben ist der entschädigte Aufwand oder eine Pauschale festzulegen.
▪Ebenfalls im Grundpensum enthalten sind Gottesdienste, die zur jeweiligen PH-Stufe gehören:
oStufe PH 2: Abendmahlsgottesdienst und evtl. Taufgottesdienst
oStufe PH 3: Sonntagsgottesdienst/Chile-Fescht
▪Aufgaben, die nicht zum Grundpensum gehören, sind Zusatzaufgaben, die separat entschädigt werden.
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Hilfsmittel |
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Häufige Fragen |
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 15, § 35 Abs. 4 und Anhang zum DLM
§§ 3-6 Verordnung zum DLM
Gottesdienste, die zur jeweiligen PH-Stufe gehören: § 18, § 22 und § 26 PH-Reglement
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