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Lohn und Arbeitszeit der Katechetinnen und Katecheten

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Bei Katechetinnen und Katecheten gibt es zwei Bezugsgrössen für die Berechnung des Pensums. Erstens die Anzahl der Wochenlektionen, zweitens die Arbeitsstunden, die für Zusatzaufgaben aufgewendet werden müssen. Mit dem Pensumrechner kann das Pensum ermittelt werden, welches als Grundlage für die Berechnung des Lohnes dient. Zusatzaufgaben sind nicht separat zu entschädigen, sondern Teil des Grundlohnes.

Das Lohnsystem bei dieser Berufsgruppe basiert auf folgenden Überlegungen:

Die Bruttoarbeitszeit (inklusive Ferien und Feiertage) beträgt 2184 Stunden.

Pro Lektion (die normalerweise 45 oder 50 Minuten dauert) werden also 2 Stunden entschädigt. Nebst der Präsenz im Unterricht sind damit unter anderem Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Sitzungen, Elterngespräche und Weiterbildung abgegolten. Diese Tätigkeiten gehören zum sogenannten Grundpensum.

Für die Zusatzaufgaben gelten folgende Werte:

oZusätzlichen PH-Gottesdienst mitgestalten: 4.2 Stunden

oLager leiten: 16.8 Stunden pro Tag

oLager mitleiten: 12.6 Stunden pro Tag

oKrippenspiel leiten: dreifache Präsenzstunden

oKrippenspiel mitleiten: doppelte Präsenzstunden

oFiire mit de Chliine leiten: 4.2 Stunden

oExkursion leiten: dreifache Präsenzstunden

oExkursion mitleiten: doppelte Präsenzstunden

oFür zusätzliche Aufgaben ist der entschädigte Aufwand oder eine Pauschale festzulegen.

Ebenfalls im Grundpensum enthalten sind Gottesdienste, die zur jeweiligen PH-Stufe gehören:

oStufe PH 2: Abendmahlsgottesdienst und evtl. Taufgottesdienst

oStufe PH 3: Sonntagsgottesdienst/Chile-Fescht

Aufgaben, die nicht zum Grundpensum gehören, sind Zusatzaufgaben, die separat entschädigt werden.

Altes Lohnsystem

 

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Hilfsmittel

 

 

 

Pensumrechner

Lohnrechner

Altes Lohnsystem

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Häufige Fragen

 

 

 

 

 

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 15, § 35 Abs. 4 und Anhang zum DLM

§§ 3-6 Verordnung zum DLM

Gottesdienste, die zur jeweiligen PH-Stufe gehören: § 18, § 22 und § 26 PH-Reglement

 

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