Exemplarisch sind Lohn und Lohnabzüge wie folgt zu berechnen:
Monatslohn (Jahresbruttolohn/12 oder 13) (+) Kinderzulagen (+) Ausbildungszulagen Total Bruttolohn pro Monat
(./.) AHV / IV / EO (5.3 % vom Monatslohn) (./.) ALV (1.1 % vom Monatslohn, maximal von Fr. 12'350.00) (./.) NBU (x.xxxx % vom Monatslohn, maximal von Fr. 12'350.00) (./.) KTG-Beitrag (50% der Versicherungsprämie bei Wartefrist 180 Tage) (./.) Pensionskassenbeitrag Sparen (gemäss Pensionskassenreglement) (./.) Pensionskassenbeitrag Risiko (gemäss Pensionskassenreglement) (./.) Pensionskassenbeitrag Sanierung (1%) Total Sozialleistungen Monatslohn Netto
(+) Pauschaler Spesenersatz (+) Spesen auf Grund von Belegen (+) Pauschale Entschädigungen Auszahlung
Bei Pfarrerinnen und Pfarrern, welche die Residenzpflicht erfüllen, können vom Nettolohn zusätzlich abgezogen werden: (./.) Miete Pfarrhaus (Fr. 1500) (./.) Nebenkosten Pfarrhaus |
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Hilfsmittel |
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Zahlenbeispiele im Anhang zum DLD
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Versicherungen im Personalbereich (mit einer Übersicht über die Prämienaufteilung zwischen Kirchgemeinde und Arbeitnehmenden)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].