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Zur Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören Evaluation und Mitarbeitendengespräch. Ziel ist dabei im kirchlichen Umfeld nicht nur die berufliche, sondern auch die persönliche Entwicklung.

Jede entlöhnte Mitarbeiterin und jeder entlöhnte Mitarbeiter, ob von der Kirchgemeinde gewählt oder von der Kirchenpflege angestellt, hat deshalb Anspruch, dass mit ihr oder mit ihm pro Jahr mindestens ein Mitarbeitendengespräch geführt wird. In diesem Gespräch sollen die Stärken und Schwächen evaluiert, die vereinbarten Ziele oder Aufgaben der letzten Periode überprüft und neue Ziele und Schritte festgelegt werden, welche der Weiterentwicklung dienen. Das Gespräch muss strukturiert und qualifiziert sein, damit es als zukunftsorientierte Rückmeldung hilfreich ist. Oft muss sich das Gespräch auf beobachtbare Bereiche beschränken, manchmal liegen nur einzelne Rückmeldungen vor, die kein Gesamtbild einer Aufgabe (z.B. Seelsorge) erlauben. Zudem ist nur der konkrete Beitrag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters zu beurteilen, externe Faktoren, die von den Mitarbeitenden nicht beeinflusst werden können, sind auszuklammern.

Mitarbeitendengespräche enthalten auch Wertungen. Sie sollen möglichst fair und kompetent vorgebracht werden. Probleme und Schwächen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sind aber unbedingt anzusprechen.

Häufig hat das für das Gespräch verantwortliche Mitglied der Kirchenpflege wenig Einblick in die konkrete Erfüllung der Aufgaben. Die Evaluation soll deshalb partnerschaftlich erfolgen. Auch die Entwicklungsziele und -schritte können meist nur gemeinsam festgelegt werden.

Mitarbeitendengespräche sind ein zentrales Führungsinstrument. Das Gespräch kann ein Arbeitsverhältnis stark beeinflussen, auch negativ. Zudem kann das Kurzprotokoll des Gesprächs rechtlich grosse Bedeutung erlangen, z.B. bei einem Rechtsstreit um eine Kündigung oder bei einer verweigerten Wiederwahlempfehlung. Es ist deshalb wichtig, dass die Personalverantwortlichen sich für das Mitarbeitendengespräch schulen lassen und die Gespräche gut vorbereiten.

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Hilfsmittel

 

 

 

Mitarbeitendengespräch ordinierte Dienste – Gesprächsbogen und Protokoll

Mitarbeitendengespräch ordinierte Dienste – Wegleitung

Mitarbeitendengespräch nicht ordinierte Dienste – Gesprächsbogen und Protokoll

Mitarbeitendengespräch nicht ordinierte Dienste – Wegleitung

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 18 DLD

§ 32 DLM

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Schulungsangebot

 

 

 

«Basiswissen Ressort Personal», wird jährlich durchgeführt (zum Bildungsangebot)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.