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Seit der Einführung des neuen Erscheinungsbilds hat jede Kirchgemeinde zwei Namen, einen juristischen und einen kommunikativen.

Der juristische Name besteht aus der Bezeichnung «Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde» und der Nennung eines oder mehrerer Ortsnamen. Er steht im Anhang der Kirchenordnung und kann deshalb nur durch Beschluss der Synode abgeändert werden. Der juristische Name muss in allen rechtsverbindlichen Texten (Anstellungsverfügungen, Verträgen, Reglementen etc.) angewendet werden.

Der kommunikative Name besteht aus der unveränderbaren Wortmarke «Reformierte Kirche» und einem oder mehreren von der Kirchenpflege frei wählbaren Ortsnamen. Er wird in allen Kommunikationsmitteln (Website, E-Mail-Absender, Briefpapier, Gemeindeseite etc.) verwendet.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 96a und Anhang Kirchenordnung

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.