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«Die Kirche und ihre Angebote sind offen für alle, die danach fragen. Kirchliche Handlungen gründen auf kirchlicher Mitgliedschaft und sind in erster Linie für Mitglieder da.» Diese Grundsätze hält die Kirchenordnung fest. Kirchliche Handlungen sind: Taufe, Konfirmation mit Unterricht, Trauung, Abdankung, Segnung.

Immer mehr Nichtmitglieder oder deren Angehörige verspüren das Bedürfnis, einzelne Angebote der Kirche und kirchliche Handlungen in Anspruch zu nehmen. Die Kirchgemeinden sind weitgehend frei, diesen Erwartungen nachzukommen oder nicht.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§§ 2122 Kirchenordnung

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.