Das oberste Organ der Landeskirche ist die Synode, die aus den Synodalen besteht. Sie ist das gesetzgebende Organ (Legislative) und hat die Budgetkompetenz. Das ausführende Organ (Exekutive) der Landeskirche ist der Kirchenrat. Ihm unterstehen die Landeskirchlichen Dienste, die Verwaltung. Die Landeskirche hat auch ein eigenes Gericht (Judikative): Das Rekursgericht. Ein weiteres Organ der Landeskirche ist die Schlichtungskommission.
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Rechtliche Grundlagen |
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