Das oberste Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung, die aus den stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Sie ist das gesetzgebende Organ (Legislative) und hat die Budgetkompetenz. Das ausführende Organ (Exekutive) in der Kirchgemeinde ist die Kirchenpflege. Die Rechnungsprüfungskommission prüft Budget und Rechnung.
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Rechtliche Grundlagen |
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Art. 5 Abs. 2 und 3 Organisationsreglement
§ 44 Abs. 1 Ziff. 2 Kirchenordnung
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.