Das Pädagogische Handeln der Reformierten Landeskirche Aargau unterhält eine eigene Website mit reichhaltigen Informationen: ph-aargau.ch. Ihre Inhalte sind mit der Website der Reformierten Landeskirche Aargau sowie mit der interkonfessionellen katechetischen Website Ausbildung/Weiterbildung/Medienverleih angeglichen und verlinkt.
Hinweise zu Fragen der Anstellung von Katechetinnen und Katecheten sind unter dem Stichwort Personal zu finden.
Im Rahmen des Pädagogischen Handelns begleitet die Kirchgemeinde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu einem mündigen Glauben. Dem Ressort können folgende Aufgaben zufallen:
▪Verantwortung für das gemeindeeigene PH-Konzept
▪Strategische Planung des Unterrichts, der PH-Gottesdienste und der freizeitlichen Kinder- und Jugendangebote
▪Personalverantwortung für die Katechetinnen und Katecheten, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie die freiwilligen Mitarbeitenden im Kinder-in-der-Kirche- und Jugendbereich
▪Budgetverantwortung für den PH-Bereich
▪PH-Veranstaltungen der Kirchgemeinde und der Landeskirche besuchen
▪Leitung der PH-Kommission
▪Kontakt zu den landeskirchlichen Fachstellen
Jede Kirchgemeinde erlässt ein gemeindeeigenes Konzept für das Pädagogische Handeln, das die Kirchenpflege verabschiedet. Weitere Informationen dazu sind unter ph-aargau.ch zu finden.
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Ähnliche Themen |
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Kontaktangaben |
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Fachliche und inhaltliche Auskünfte: Fachstelle kirchlicher Religionsunterricht
Rechtliche und organisatorische Auskünfte: Gemeindeberatung
Konvent der reformierten Katechetinnen und Katecheten im Kanton Aargau
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Hilfsmittel |
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Agieren ist besser als Reagieren! - Empfehlungen zum Umgang mit dem Strukturwandel in Schule und Gesellschaft
Starke Katechese (u.a. mit Leitbild und Berufsbild Katechese und Rahmenlehrplan)
Merkblatt Entschädigung und Anerkennung für die Mitarbeit in PH-Aufgabenbereichen
Handreichung von Kanton und Landeskirchen zum kirchlichen Religionsunterricht (mit Hinweis auf den Bezug von Klassenlisten)
Sicherheitskonzept für Lager mit Kindern und Jugendlichen - Muster Landeskirche / Blaues Kreuz
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Weiterführende Informationen |
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www.aareka.ch – Ausbildung, Weiterbildung und Medienverleih
KonfKompass – Grundlagen, Impulse und Materialien zu den Teilen 4 und 5 des Pädagogischen Handelns
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Rechtliche Grundlagen |
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Reglement über das Pädagogische Handeln
Reglement Unfallversicherung PH
Schulgesetz des Kantons Aargau
Beschluss der Sommersynode 2003 betreffend Neuordnung des kirchlichen Religionsunterrichts in heilpädagogischen Schulen, Heimen für Kinder und Jugendliche, sozialpädagogischen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen sowie an Privatschulen: Standortgemeinden, welche in solchen Institutionen einen kirchlichen Religionsunterricht finanzieren, sind berechtigt, den Wohnortskirchgemeinden der betreffenden Kinder und Jugendlichen den Betrag von Fr. 450.00 je SchülerIn und Jahresstunde in Rechnung zu stellen. Die Wohnortskirchgemeinden der betreffenden Kinder und Jugendlichen sind zu einer Kostenübernahme verpflichtet.
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.