Die Mitarbeitenden der Kirchgemeinden, welche die Voraussetzungen dafür erfüllen, müssen der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau beitreten. Die Leistungen der Pensionskasse umfassen die beiden folgenden Elemente
▪Altersvorsorge (zweite Säule): Die Versicherten sparen mit ihren Beiträgen (Altersgutschriften) ein Alterskapital an, das ihnen nach der Pensionierung als Rente ausbezahlt wird. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch ein teilweiser Bezug als Kapital möglich.
▪Risikoanteil: Dieser beinhaltet eine Versicherung für die Folgen von Invalidität für die betroffene Person sowie ihre Angehörigen und eine Todesfallversicherung für Hinterbliebene.
Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird die Pensionskasse auch häufig "BVG" genannt.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 61 DLD
§ 55 DLM
Vorsorgereglement der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau
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Hilfsmittel |
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Reglemente und Formulare zur Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.