Die Personalführung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kirchenpflege. Sie trägt wesentlich zu einem funktionierenden Gemeindeleben bei.
Wichtige Aspekte der Personalführung durch die Kirchenpflege sind unter anderem:
▪Eine gute Grundlage mit einer regelmässig aktualisierten Stellenplanung
▪Dialog mit den Mitarbeitenden, u.a. durch jährliche Mitarbeitendengespräche
▪Eine regelmässige Überprüfung der Arbeitszeiterfassung und des Funktionsbeschriebs (s. dazu auch Arbeitszeiten)
▪Eine gründliche Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
▪Eine Auswertung der Probezeit von nicht-ordinierten Mitarbeitenden.
▪Ordinierte Mitarbeitende haben keine Probezeit. Ein Gespräch nach drei Monaten oder 100 Tagen mit der Ansprechperson in der Kirchenpflege ist aber sehr zu empfehlen.
▪Klären von Weiterbildungswünschen oder Anordnen von Weiterbildungen
▪Pflege der «soft factors» wie z.B. Kontaktaufnahme bei Krankheit oder Unfall, Berücksichtigung von Dienstjubiläen und Geburtstagen
▪Schlichtung bei Konflikten
▪Klärung von Beanstandungen an der Amtsführung (§ 50 Ziff. 6 Kirchenordnung)
▪Schutz der Mitarbeitenden vor Angriffen (§ 50 Ziff. 7 Kirchenordnung)
▪Ergreifen von Massnahmen bei Pflichtverletzungen der Mitarbeitenden. S. dazu auch die Hinweise zu Problemen mit Mitarbeitenden
Personalführung kann an einzelne Mitarbeitende (z.B. Präsidium, Personalkommission oder eigenes Ressort Personal) delegiert werden. Die Verantwortung bleibt aber auch beim Personal – wie bei jeder Delegation – bei der Kirchenpflege.
|
Hilfsmittel |
|
|
|
|
Schema Personalführung in Kirchgemeinden
Arbeitszeitbudgetierung für das Gemeindepfarramt
Wegleitung zur Arbeitszeitbudgetierung für das Gemeindepfarramt
Arbeitszeitbudgetierung Sozialdiakonie
Wegleitung zur Arbeitszeitbudgetierung Sozialdiakonie
Mitarbeitendengespräch – Gesprächsbogen und Protokoll
Mitarbeitendengespräch – Wegleitung
|
Ähnliche Themen |
|
|
|
Schulungsangebot |
|
|
|
|
▪«Basiswissen Ressort Personal», wird jährlich durchgeführt (zum Bildungsangebot)
▪«Prävention und Intervention bei Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen», wird alle zwei Jahre durchgeführt (zum Bildungsangebot)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].