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Die Personalführung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kirchenpflege. Sie trägt wesentlich zu einem funktionierenden Gemeindeleben bei.

Wichtige Aspekte der Personalführung durch die Kirchenpflege sind unter anderem:

Eine gute Grundlage mit einer regelmässig aktualisierten Stellenplanung

Dialog mit den Mitarbeitenden, u.a. durch jährliche Mitarbeitendengespräche

Eine regelmässige Überprüfung der Arbeitszeiterfassung und des Funktionsbeschriebs (s. dazu auch Arbeitszeiten)

Eine gründliche Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Eine Auswertung der Probezeit von nicht-ordinierten Mitarbeitenden.

Ordinierte Mitarbeitende haben keine Probezeit. Ein Gespräch nach drei Monaten oder 100 Tagen mit der Ansprechperson in der Kirchenpflege ist aber sehr zu empfehlen.

Klären von Weiterbildungswünschen oder Anordnen von Weiterbildungen

Pflege der «soft factors» wie z.B. Kontaktaufnahme bei Krankheit oder Unfall, Berücksichtigung von Dienstjubiläen und Geburtstagen

Schlichtung bei Konflikten

Klärung von Beanstandungen an der Amtsführung (§ 50 Ziff. 6 Kirchenordnung)

Schutz der Mitarbeitenden vor Angriffen (§ 50 Ziff. 7 Kirchenordnung)

Ergreifen von Massnahmen bei Pflichtverletzungen der Mitarbeitenden. S. dazu auch die Hinweise zu Problemen mit Mitarbeitenden

Personalführung kann an einzelne Mitarbeitende (z.B. Präsidium, Personalkommission oder eigenes Ressort Personal) delegiert werden. Die Verantwortung bleibt aber auch beim Personal – wie bei jeder Delegation – bei der Kirchenpflege.

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Hilfsmittel

 

 

 

Schema Personalführung in Kirchgemeinden

Arbeitszeitbudgetierung für das Gemeindepfarramt

Wegleitung zur Arbeitszeitbudgetierung für das Gemeindepfarramt

Arbeitszeitbudgetierung Sozialdiakonie

Wegleitung zur Arbeitszeitbudgetierung Sozialdiakonie

Mitarbeitendengespräch – Gesprächsbogen und Protokoll

Mitarbeitendengespräch – Wegleitung

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Ähnliche Themen

 

Personal

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Schulungsangebot

 

 

 

«Basiswissen Ressort Personal», wird jährlich durchgeführt (zum Bildungsangebot)

«Prävention und Intervention bei Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen», wird alle zwei Jahre durchgeführt (zum Bildungsangebot)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].