Show/Hide Toolbars

WikiRef

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinden sind gut gegen verschiedene Risiken geschützt. Der Versicherungsschutz ist in einigen Fällen besser als in der Privatwirtschaft oder die Kirchgemeinde zahlt höhere Beiträge als das gesetzliche Minimum.

Bei einigen Versicherungen sind die Beitragssätze und der Versicherer fix. Bei der Unfallversicherung und vor allem bei der Krankentaggeldversicherung hat die Gemeinde dagegen einen Spielraum. Eine Fehleinschätzung der Situation kann hier zu hohen Kosten führen – entweder laufend durch zu hohe Prämien oder z.B. bei einer längeren Krankheit von Mitarbeitenden, wenn die Versicherungsdeckung ungenügend ist.

Für die Mitarbeitenden der Kirchgemeinden sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Versicherungen von Bedeutung (die Angaben sind summarisch und ohne Gewähr):

Versicherung

Arbeitgeber-Beitrag

Arbeitnehmer-Beitrag

Bemerkungen

AHV / IV / EO

5.3 %

5.3 %

Arbeitgeber entrichten zusätzlich eine Verwaltungsgebühr und Beiträge für die Familienausgleichskasse

Pensionskasse (BVG)

2/3 der Prämie

1/3 der Prämie

Höhe altersabhängig

Arbeitslosenversicherung (ALV)

1.1 % bei Lohnbestandteilen bis CHF 148'200/Jahr, 0,5 % für darüber liegende Lohnbestandteile

1.1 % bei Lohnbestandteilen bis CHF 148'200/Jahr, 0,5 % für darüber liegende Lohnbestandteile

Der Jahreslohn von CHF 148'200.00 entspricht einem Monatslohn von CHF 12'350.00.

Unfallversicherung (UVG) - Berufsunfall

Ganze Prämie

kein Beitrag

Beitragshöhe je nach Versicherer und Vertrag

Unfallversicherung (UVG) - 
Nicht-Berufsunfall

mind. 1/2 der Prämie

max. 1/2 der Prämie

Beitragshöhe je nach Versicherer und Vertrag

Krankentaggeldversicherung (KTG)

1/2 der Prämie*

1/2 der Prämie

Beitragshöhe je nach Versicherer und Vertrag

* Wird eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, deren Leistungsbeginn vor dem 181. Tag liegt, bezahlt die Kirchgemeinde die Prämien in diesem Umfang vollumfänglich. Erläuterungen dazu siehe Kapitel Krankentaggeldversicherung.

Wenn die Kirchgemeinde einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter trotz Abwesenheit Lohn zahlt, erhält die Kirchgemeinde die Lohnausfallentschädigungen aus Versicherungsleistungen.

icon_hinweis

 

Wichtige Hinweise

 

 

 

Die Landeskirche hat mit der Allianz Suisse, Generalagentur Aarau, einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der speziell auf die Bedürfnisse der Kirchgemeinden und kirchlicher Institutionen zugeschnitten ist. Er wird regelmässig überprüft. Die Mehrheit der Kirchgemeinden hat sich diesem Vertrag angeschlossen.

Informationsblatt der Allianz – Versicherungsdeckungen 2021 (PDF)
(u.a. mit Änderungen gegenüber 2020 beim Prämiensatz für Nichtberufsunfälle im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG, beim Prämiensatz Krankentaggeld, beim Prämiensatz Dienstfahrten Kasko)

Informationsblatt der Allianz – Versicherungsdeckungen 2020 (PDF)
(u.a. mit Änderungen gegenüber 2019 beim Prämiensatz für Nichtberufsunfälle im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG)

Informationsblatt der Allianz – Versicherungsdeckungen 2019 (PDF)
(mit Änderungen gegenüber 2018 im Bereich der Kollektiv-Unfallversicherung als Zusatz zum UVG)

 

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§§ 61-64 DLD

§§ 55-58 DLM

icon_tipp

 

Ähnliche Themen

 

Versicherungen für Freiwillige

Übrige Versicherungen der Kirchgemeinden

Lohnfortzahlung

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].