Bevor rechtliche Mittel ergriffen werden, sollten immer alle Alternativen geprüft werden:
▪Klärung des Konflikts aus eigener Kraft (s. dazu auch das Kapitel Umgang mit Konflikten)
▪Konfliktberatung durch die Dekanatsleitung
▪Fachliche Beratung durch die Gemeindeberatung
▪Beizug einer externen Beratung
Der eigentliche Rechtsweg kann beschritten werden, wenn in Streitsachen auf anderem Weg keine Einigung zu erzielen ist. Vor Einreichung einer Beschwerde oder Klage an den Kirchenrat ist in diesem Fall die Schlichtungskommission anzurufen.
Die Zuständigkeiten und Kontaktangaben der verschiedenen Rechtsmittelinstanzen sind auf der Homepage der Landeskirche ausführlich erörtert.
|
Ähnliche Themen |
|
|
Weiterführende Informationen zum kirchlichen Rechtsschutz
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.