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Kirchgemeinden können sich eigene Leitbilder geben und damit ihr Handeln auf gemeinsam festgelegte Ziele ausrichten. Ein Leitbild ist ein Idealbild und rechtlich nicht verbindlich. Im Gegensatz dazu stehen Reglemente der Kirchgemeindeversammlung oder Geschäftsordnungen oder Sitzungsordnungen der Kirchenpflege: Diese Erlasse enthalten verbindliche Vorschriften.

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.