Die höchste Rechtsinstanz innerhalb der Landeskirche ist das Rekursgericht. Gegen Beschlüsse und Entscheide des Kirchenrats oder der Synode kann eine Beschwerde oder eine Klage an das Rekursgericht gerichtet werden. Es entscheidet materiell (inhaltlich) abschliessend. Ein Weiterzug seiner Entscheide ist nur möglich, wenn es mit seinem Entscheid Vorschriften der Kantonsverfassung oder des Organisationsstatuts verletzt hat.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 147 Abs. 3 Kirchenordnung
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Weitere Informationen zum Rekursgericht
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.