Seelsorge gehört zum Kerngeschäft der Kirche. Weil sie eng mit dem Seelsorgegeheimnis verknüpft ist, sollte das Ressort einem Ordinierten Dienst anvertraut werden. Dem Ressort können folgende Aufgaben zufallen:
▪Koordination der Spital-, Heim- und Spezialseelsorge
▪Konzeption der Haus- und Geburtstagsbesuche
▪Leiten von Besuchs- und Erfahrungsgruppen
▪Führen der Spendenkasse
▪Beziehungspflege zu sozialen Institutionen und Beratungsstellen in der Gemeinde
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Kontaktangaben |
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Palliative Care und Begleitung
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Rechtliche Grundlagen |
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Standesethische Selbstverpflichtung («Standesregeln»)
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Ähnliche Themen |
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Schweigepflicht (Seelsorgeheimnis)
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Hilfsmittel |
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Menschenwürde in der Krise, Merkblatt der EKS
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.