Ein Segen ist der symbolische Zuspruch von Gottes Liebe und seiner Begleitung.
Ordentlich wird der Segen am Ende des Gottesdienstes, bei der Taufe, der Konfirmation und der Trauung zugesprochen.
Der Segen kann aber auch im Rahmen der Seelsorge einer einzelnen Person gespendet werden. Zudem können Einzelne, Paare, Familien oder Gruppen bei besonderen Lebenssituationen, Anlässen oder Lebensübergängen den Segen Gottes erbitten. Finden solche Segenshandlungen in einer gottesdienstlichen Feier statt, so müssen Pfarrerin oder Pfarrer sowie die Kirchenpflege ihre Zustimmung erteilen.
Eine besondere Segenshandlung ist die Kindersegnung. Sie wird erteilt, wenn die Eltern die Entscheidung, ob ihr Kind getauft wird oder nicht, dem Kind selbst zu einem späteren Zeitpunkt überlassen möchten. Die Kindersegnung muss sich liturgisch deutlich von der Taufe abheben und sie wird nicht ins Register der Kirchgemeinde eingetragen. Hingegen können die benannten Paten der Kindersegnung beiwohnen. Sie begleiten zusammen mit den Eltern das Kind in der christlichen Erziehung hin zu einer eigens verantworteten Taufe.
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Rechtliche Grundlagen |
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