Kirchenpflegesitzungen erfüllen verschiedene Zwecke:
▪Beschlüsse fassen
▪Gegenseitige Information der Teilnehmenden
▪Kontaktpflege
Die Kirchenpflege versammelt sich nach Bedarf zu ihren Sitzungen, mindestens aber sechs Mal im Jahr.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 46 Kirchenordnung
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Hilfsmittel |
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Führung der Kirchenpflege - Rechtlicher Rahmen (Merkblatt, PDF)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.