Die Landeskirche unterstützt Kirchgemeinden, die Praktikumsplätze für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone anbieten. Voraussetzung für die Praktikumsleitung ist, dass die das Praktikum begleitende Sozialdiakonin bzw. der Sozialdiakon mindestens drei Jahre Berufserfahrung ausweist. Die Landeskirche richtet an die Kirchgemeinden eine Entschädigung aus.
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Rechtliche Grundlagen |
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Ähnliche Themen |
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Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone in Ausbildung
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Hilfsmittel |
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Antrag für Praktikumsentschädigungen von Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.