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Neue Bestimmungen in der Rechtssammlung ab 1. Januar 2020

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In der Rechtssammlung der Landeskirche (SRLA) sind am 1. Januar 2020 neue oder geänderte Bestimmungen in elf Reglementen und Verordnungen in Kraft getreten. Folgende Änderungen betreffen einen grösseren Personenkreis oder sind für die praktische Arbeit in den Kirchgemeinden von Bedeutung:

Mitgliederdatenbank in der Kirchenordnung

Die Einführung der gemeinsamen Mitgliederverwaltung in einer kantonalen Datenbank wurde von der Synode im Juni 2019 verbindlich in §§ 9 und 9a der Kirchenordnung festgelegt. Gleichzeitig beschloss die Synode, dass für diese Mitgliederverwaltung ein synodales Reglement mit Ausführungsbestimmungen zur Mitgliederdatenbank erarbeitet wird. Dieses Reglement wird der Synode voraussichtlich im Juni 2020 vorgelegt.

Neugestaltung des Arbeitszeitmodells der ordinierten Dienste

Mit der Teilrevision des Dienst- und Lohnreglements für die ordinierten Dienste, DLD, wurde ein neues, einfaches Arbeitszeitmodell geschaffen, das von einer Jahresarbeitszeit ausgeht und so den starken Schwankungen der Arbeitsbelastung im Jahreslauf besser Rechnung trägt als das bisherige Modell der Wochenarbeitszeit. Zudem werden nun die Bedingungen für die Einsetzung der Arbeitszeiterfassung der ordinierten Dienste als Instrument der Personalführung definiert. Anpassungen wurden in den §§ 17, 25, 25a-e neu und 26 vorgenommen. § 46 wurde gestrichen, da die Kompensation der Feiertage in den §§ 25a Abs. 1 und 25b Abs. 1 geregelt sind.

Neue Bestimmungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Im Rahmen einer Teilrevision des Dienst- und Lohnreglements für nicht ordinierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, DLM, wurden die Löhne für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit Beschluss der Synode vom 21. November 2018 angepasst. In der Verordnung zum DLM wurde der Abschnitt III., §§ 7-12, Bestimmungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, ergänzt.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

Systematische Rechtssammlung der Reformierten Landeskirche Aargau (SRLA)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.