Bei der pfarramtlichen Stellvertretung ist zu unterscheiden, ob es sich um stellvertretende Einzeldienste oder um länger dauernde Stellvertretung handelt.
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Die Stellvertretung bei Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen geschieht in der Regel kollegial. In Kirchgemeinden mit mehreren Sozialdiakoninnen oder Sozialdiakonen werden Stellvertretungen gemeinsam geplant und gegenseitig erfüllt. In Kirchgemeinden mit einer Stelle Sozialdiakonie sollen gegenseitige Stellvertretungsregelungen mit Nachbargemeinden gesucht werden. Fallen bei der kollegialen Stellvertretung Überstunden an, so sind diese entweder zu kompensieren oder zu entschädigen. Besteht eine Vakanz nach einer Kündigung, so kann die Kirchenpflege für höchstens zwölf Monate eine Stellvertretung anstellen. Vor der Anstellung muss der Kirchenrat die Wählbarkeit prüfen (§ 76 Abs. 3 und § 67 Abs. 3 Kirchenordnung). Bei nicht planbaren Arbeitsverhinderungen etwa durch Krankheit sucht die Kirchenpflege eine Stellvertretung. Kann die Stellvertretung nicht durch eine Sozialdiakonin oder einen Sozialdiakon geleistet werden, so können für einzelne Aufgaben auch andere Mitarbeitende eingesetzt werden: Für den Unterricht eine Katechetin, für die Administration eine Sekretärin, für die Lagerleitung ein Jugendarbeiter. Die geleisteten Arbeitsstunden werden in diesem Fall nicht gemäss dem Lohn Sozialdiakonie, sondern nach dem Lohn der entsprechenden Berufsgruppe entschädigt. Nach der Pensionierung kann eine Sozialdiakonin oder ein Sozialdiakon die Stelle als Stellvertretung weiter führen, wenn dies im Interesse der Kirchgemeinde liegt. In diesem Fall ist eine befristete Anstellungsverfügung zu erlassen. Der Kirchenrat ist zu informieren.
Liste der sozialdiakonischen Stellvertreter und Stellvertreterinnen - Das Passwort erhalten Kirchenpflegen, Sekretariate und Pfarrerinnen und Pfarrer beim Sekretariat Theologie und Kirche: gemeindeberatung@ref-aargau.ch
Fachstelle Diakonie 062 838 00 26
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Für kurzfristige Notfälle oder längerfristige Übergänge in der Katechese erhalten Kirchgemeinden Einsicht in die Liste der katechetischen Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Da in der Katechese verschiedene Berufsgruppen tätig sind, ist folgendes zu beachten: ▪Sowohl Katechetinnen wie auch Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone und auch Pfarrerinnen und Pfarrer können für alle Schul- und PH-Stufen eingesetzt werden. Allerdings können gemäss Kirchenordnung nur Pfarrerinnen und Pfarrer die Verantwortung und Leitung einer Konfirmationsfeier übernehmen. ▪Auch die Liste pfarramtlicher Stellvertreterinnen und Stellvertreter enthält einige Personen, die bereit wären, katechetische Stellvertretungen zu übernehmen.
Liste der katechetischen Stellvertreterinnen und Stellvertreter herunterladen Die Login-Daten erhalten Kirchenpflegen, Sekretariate und Pfarrerinnen und Pfarrer beim Sekretariat Pädagogisches Handeln: [email protected]; Telefon 062 838 09 60. |
Eine Stellvertretungsliste für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker existiert nicht. Kirchgemeinden können aber für länger dauernde (z.B. bei Mutterschaftsurlaub) oder regelmässig wiederkehrende Stellvertretungen ein kostenpflichtiges Inserat im Stellenportal der Kirchenmusikschule Aargau (KMSA) ausschreiben. |
Für kurzfristige Notfälle oder längerfristige Übergänge auf dem Sekretariat erhalten Kirchgemeinden Einsicht in die Liste der Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Liste der Stellvertreterinnen und Stellvertreter für das Sekretariat Das Passwort erhalten Kirchenpflegen, Sekretariate und Pfarrerinnen und Pfarrer beim Sekretariat der Landeskirche: [email protected]; Telefon 062 838 00 10. |
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].