Der Steuerfuss bezeichnet den von den Kirchgemeinden jährlich festgelegten Steuersatz, bezogen auf den kantonalen Grundtarif. Er Steuerfuss muss so angesetzt werden, dass die Kirchgemeinde mit den Steuereinnahmen und den übrigen Einnahmen ihre Ausgaben decken kann. Nur einige wenige Kirchgemeinden mit struktureller Finanzschwäche können zusätzlich Einnahmen aus dem Finanzausgleichsfonds beanspruchen. Gleichzeitig muss bei der Festlegung des Steuerfusses berücksichtigt werden, dass ein zu hoher Steuerfuss Kirchenaustritte begünstigen kann.
|
Ähnliche Themen |
|
|
Zusammenstellung der Steuerfüsse von Kanton, Einwohnergemeinden und Kirchgemeinden im Kanton Aargau
(gehören in politischen Gemeinden Mitglieder verschiedenen Kirchgemeinden an, so sind die abweichenden Steuerfüsse unter Kirche 1 oder Kirche 2 in den beiden Spalten rechts ersichtlich. Diese «Zusatzkirchen» sind am Schluss des Dokuments aufgelistet.)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.