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Die Kirchgemeinden der Landeskirchen sind berechtigt, von ihren Angehörigen Steuern zu erheben. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Freikirchen, die normalerweise als Vereine organisiert sind und von ihren Mitgliedern Beiträge erheben. Im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen sind die juristischen Personen (Unternehmen, Vereine etc.) im Aargau nicht kirchensteuerpflichtig.

Alle Kirchgemeinden im Kanton Aargau haben den Steuereinzug an die politische Gemeinde bzw. den Kanton übertragen. Das führt zu einer administrativen Entlastung der Kirchgemeinden. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen zudem, dass das Eintreiben der Kirchensteuern viel mühsamer ist, wenn die Kirchenmitglieder die Rechnung von der Kirchgemeinde erhalten als wenn das Steueramt sie verschickt. Der Preis für die Delegation an die politische Gemeinde ist einerseits eine Entschädigung (sog. Steuerbezugsentschädigung), die sich normalerweise auf drei bis fünf Prozent des Steuerertrags beläuft. Andererseits wird der Zugriff der Kirchgemeinde auf die Daten der Steuerpflichtigen und damit die Planbarkeit eingeschränkt. Denn wenn die staatlichen Behörden den Steuereinzug übernehmen, gilt auch das staatliche Steuergeheimnis, und dieses sieht für Kirchgemeinden nur einen sehr eingeschränkten Einblick vor.

Die Landeskirche erhebt selber keine Steuern. Sie finanziert sich über den Zentralkassenbeitrag.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 113 Kantonsverfassung

§ 44 Abs. 1 Ziff. 8 und 127 Abs. 2 Kirchenordnung

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Wichtige Hinweise

 

 

 

Die Landeskirche bietet gemeinsam mit dem Statistischen Amt den Kirchgemeinden detailliertere Angaben zur Zusammensetzung ihrer Steuerpflichtigen an. Die Anonymität der Steuerpflichtigen bleibt gewahrt. Nähere Informationen dazu erteilt die Gemeindeberatung.

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Hilfsmittel

 

 

 

Kirchensteuerbezug durch die Einwohnergemeinden

Steuerabrechnung (Berechnungshilfe, Excel)

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Ähnliche Themen

 

Steuerfuss

Zentralkasse

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.