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Die Stimmberechtigten an der Urne wählen die Mitglieder der Synode, die Mitglieder und das Präsidium der Kirchenpflege sowie die ordinierten Dienste. Urnenwahlen für Gesamterneuerungswahlen finden jeweils vor Beginn einer neuen Amtsperiode statt. Die Durchführung ist im Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne (RWA) ausführlich beschrieben. Der Kirchenrat erlässt zu ihrer Durchführung jeweils ein Kreisschreiben.

Ergänzungs- und Ersatzwahlen für die genannten Ämter finden immer in der Kirchgemeindeversammlung statt. Und die Rechnungsprüfungskommission wird für die gesamte Amtsperiode und bei Ergänzungs- und Ersatzwahlen von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.

Die Stimmberechtigten werden auch in seltenen Fällen zu einer Urnenabstimmung zu Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Kommt ein Referendum gegen einen Beschluss der Kirchgemeindeversammlung zustande, wird das Anliegen ein zweites Mal in der Kirchgemeindeversammlung beraten und darüber beschlossen. Nur wenn auch gegen diesen zweiten Beschluss das Referendum ergriffen wird oder ein Drittel der Teilnehmenden der zweiten Versammlung es verlangt, kommt es zur Abstimmung an der Urne.

Noch seltener sind Abstimmungen über Fragen der Landeskirche, die aufgrund einer Initiative oder eines Referendums dem Stimmvolk unterbreitet werden.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 44 Abs. 1 Ziff. 10 Kirchenordnung

Reglement über Wahlen und Abstimmungen in den Kirchgemeinden der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau (RWA)

Kirchliche Gesamterneuerungswahlen 2019-2022

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.