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Die Taufe ist das Zeichen zur Aufnahme in die Gemeinde Jesu Christi. Sie ist einmalig und kann nicht wiederholt werden. Sie wird von den christlichen Konfessionen gegenseitig anerkannt.

Die Taufe wird in der Regel durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer vollzogen. Ausnahmsweise können auch Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone und in dringenden Fällen auch Laienpredigerinnen und Laienprediger taufen. Tauft nicht die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchgemeinde, auf deren Gebiet die Taufe stattfindet, ist ihre oder seine Zustimmung Voraussetzung für deren Vollzug.

Die Taufe findet in der Regel in einem öffentlichen Gottesdienst statt. Sie kann auch in einem Kasualgottesdienst stattfinden.

Getauft werden können Kinder und Erwachsene, sofern sie Mitglied der reformierten Kirche sind. Bei Kindern ist zusätzlich die reformierte Mitgliedschaft eines Elternteils Voraussetzung für den Vollzug der Taufe. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kann nur eine Segenshandlung vollzogen werden.

Bei der Taufe von Kindern ist es Brauch, Taufpaten (Taufzeugen) zu bestellen. Bei der Anzahl und dem Geschlecht der Taufpaten sind die Eltern in der Wahl nicht eingeschränkt. Es muss nicht zwingend eine Gotte und ein Götti sein.  Eine Taufe kann aber auch ohne Taufpaten vollzogen werden.

Die Taufe wird in der Kirchgemeinde, auf deren Gebiet sie vollzogen wurde, ins Taufregister eingetragen. Der Vollzug wird schriftlich mit Taufschein bestätigt.

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Hilfsmittel

 

 

 

Taufscheine

Taufscheine können entweder in der Kirchgemeinde farbig ausgedruckt werden oder bei [email protected] bestellt werden. Die leeren Formularfelder können von Hand ausgefüllt werden oder mit diesem Dokument: Taufschein Adobe Reader (nur Formularfelder) oder Taufschein Adobe Professional (nur Formularfelder).

Taufschein in gerechter Sprache Adobe Reader oder Taufschein in gerechter Sprache Adobe Professional (mit Spruch: «Jesus sprach zu ihnen: Tauft sie im Namen Gottes, Vater und Mutter für alle, des Sohnes und der heiligen Geistkraft. Und lehrt sie, alles, was ich Euch aufgetragen habe, zu tun. Und seht: Ich bin alle Tage bei Euch, bis Zeit und Welt vollendet sind.»)

Taufschein klassisch Adobe Reader oder Taufschein klassisch Adobe Professional (mit Spruch «Jesus sprach zu ihnen: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehrt sie alles halten, was ich euch geboten habe. Und seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.»)

Empfehlungen zu Taufscheinen spezifisch für Kinder erhalten Sie beim Sekretariat Pädagogisches Handeln.

Übrige Dokumente zur Taufe

Die Taufe - ein erster Schritt im Leben (Broschüre)

Das Patenamt (Broschüre)

Theologische Grundlagen für ein landeskirchliches Taufverständnis (Wegleitung)

Kasualzettel Taufe Kirchgemeinde Muri (Beispiel, Word)

Tauf- und Patenbrief Kirchgemeinde Muri (Beispiel, Word)

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 22, §§ 24 - 25, § 64 Kirchenordnung

§ 4 DLD

§ 4 Laienpredigerverordnung

§ 7 Reglement PH

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].