Kirchgemeinde nutzen regelmässig sogenannte Werke im Sinne des Urheberrechts: Ein Lied oder ein Musikstück im Gottesdienst, Bücher oder DVD's im Religionsunterricht oder Texte und Bilder auf der Website.
Über Werke, die Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Kirchgemeinde geschaffen haben, kann die Kirchgemeinde relativ frei verfügen. Ihr steht – gemeinsam mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter – das Recht zu, dieses Werk zu verwerten, also in verschiedenen Formen und auf verschiedenen Kanälen zu verwenden. Sie muss aber das Persönlichkeitsrecht des Urhebers wahren. Sie kann also beispielsweise die Predigt einer Pfarrerin nicht unter dem Namen des Sozialdiakons veröffentlichen oder ohne Zustimmung der Pfarrerin eine gekürzte oder geänderte Fassung auf der Website veröffentlichen. Dasselbe gilt für Werke, die Freiwillige der Kirchgemeinde überlassen haben (z.B. wenn die freiwillige Mitarbeiterin des Jugendlagers dem Sekretariat einen Lagerrückblick mit Fotos für das Gemeindeblatt mailt). |
Werke, die von Aussenstehenden geschaffen wurden, sind grundsätzlich geschützt. Für ihre Verwendung ist eine Erlaubnis erforderlich. Um dies zu vereinfachen, hat der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen. Die Kirchgemeinden und die Landeskirche im Aargau profitieren damit von erheblichen administrativen Vereinfachungen. Das Merkblatt zum Urheberrecht des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds SEK (heute Evangelisch-Reformierte Kirche Schweiz EKS) listet in den Kapiteln 4.1 ff. im Einzelnen auf, was die Verträge abdecken. Die folgende Zusammenstellung ist nur eine Übersicht; für die Details ist das Merkblatt massgebend.
Für alle übrigen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke muss die Kirchgemeinde beim Urheber oder bei der ihn vertretenden Verwertungsgesellschaft die Nutzungserlaubnis beziehungsweise das Copyright einholen. Die wichtigsten Nutzungen:
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Merkblatt Urheberrecht des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK, heute Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz), mit weiterführenden Links und Kontaktangaben
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.