Show/Hide Toolbars

WikiRef

In allen Kirchgemeinden müssen die angestellten Mitarbeitenden sowie Freiwillige und Ehrenamtliche, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, einen Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung zu Risikosituationen unterzeichnen. Sie sollen damit für die Thematik «Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen» sensibilisiert werden.

Die Kirchenpflege gibt neu angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung ab. Im Rahmen des Basiskurses wird der Verhaltenskodex im Blick auf das jeweilige berufliche Umfeld konkretisiert. Die Landeskirche stellt Unterlagen zur Verfügung für die Besprechung der Verpflichtungserklärung mit ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden.

Jede Kirchenpflege benennt ein ehrenamtliches, personalverantwortliches Mitglied als Kontaktperson für Prävention. Dieses muss der Fachstelle in der Landeskirche gemeldet werden, die für Prävention zuständig ist. Die Kontaktperson stellt die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärungen in ihrer Kirchgemeinde sicher.

Weigert sich eine Person, den Kodex zu unterzeichnen oder bei einem Verstoss dagegen ist die Fachstelle der Landeskirche zu informieren.

icon_hilfsmittel

 

Hilfsmittel

 

 

 

Für angestellte kirchliche Mitarbeitende

Broschüre «Risikosituationen benennen und sorgfältig gestalten» mit Verhaltenskodex

Reflexionsfrage 1: Übergänge

Reflexionsfrage 2: Sprache

Reflexionsfrage 3: Rollen

Reflexionsfrage 4: Beziehungsangebote

Reflexionsfrage 5: Hilfestellungen

Reflexionsfrage 6: Begleitung

Reflexionsfrage 7: Schlafräume

Reflexionsfrage 8: Seelsorglicher Alltag

Reflexionsfrage 9: Beruflicher Alltag

Reflexionsfrage 10: Trost

Reflexionsfrage 11: Social Media

Reflexionsfrage 12: Manipulation

Reflexionsfrage 13: Sexualmoral

 

Merkblatt zum Verhaltenskodex (externer Link)

Informationsschreiben zum Einreichen des Verhaltenskodexes vom 22. Oktober 2020 (externer Link)

Für ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeitende

Der Verhaltenskodex und die Verpflichtungserklärung können auch auf Ehrenamtliche und Freiwillige übertragen werden.

 

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 134b Abs. 3 Kirchenordnung

§ 10-12 Verordnung zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen

icon_kontakt

 

Kontaktangaben

 

 

 

Fachstelle Prävention der Landeskirche

icon_weiterfuehrende-informationen

 

Weiterführende Informationen

 

 

 

Synodevorlage vom 6. Juni 2018

Informationen zur Prävention

icon_tipp

 

Ähnliche Themen

 

Prävention Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe (Schulungen)

Sonderprivatauszug

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].