In allen Kirchgemeinden müssen die angestellten Mitarbeitenden sowie Freiwillige und Ehrenamtliche, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, einen Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung zu Risikosituationen unterzeichnen. Sie sollen damit für die Thematik «Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen» sensibilisiert werden.
Die Kirchenpflege gibt neu angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung ab. Im Rahmen des Basiskurses wird der Verhaltenskodex im Blick auf das jeweilige berufliche Umfeld konkretisiert. Die Landeskirche stellt Unterlagen zur Verfügung für die Besprechung der Verpflichtungserklärung mit ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden.
Jede Kirchenpflege benennt ein ehrenamtliches, personalverantwortliches Mitglied als Kontaktperson für Prävention. Dieses muss der Fachstelle in der Landeskirche gemeldet werden, die für Prävention zuständig ist. Die Kontaktperson stellt die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärungen in ihrer Kirchgemeinde sicher.
Weigert sich eine Person, den Kodex zu unterzeichnen oder bei einem Verstoss dagegen ist die Fachstelle der Landeskirche zu informieren.
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Hilfsmittel |
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Für angestellte kirchliche Mitarbeitende
Broschüre «Risikosituationen benennen und sorgfältig gestalten» mit Verhaltenskodex
Reflexionsfrage 1: Übergänge
Reflexionsfrage 2: Sprache
Reflexionsfrage 3: Rollen
Reflexionsfrage 4: Beziehungsangebote
Reflexionsfrage 5: Hilfestellungen
Reflexionsfrage 6: Begleitung
Reflexionsfrage 7: Schlafräume
Reflexionsfrage 8: Seelsorglicher Alltag
Reflexionsfrage 9: Beruflicher Alltag
Reflexionsfrage 10: Trost
Reflexionsfrage 11: Social Media
Reflexionsfrage 12: Manipulation
Reflexionsfrage 13: Sexualmoral
Merkblatt zum Verhaltenskodex (externer Link)
Informationsschreiben zum Einreichen des Verhaltenskodexes vom 22. Oktober 2020 (externer Link)
Für ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeitende
Der Verhaltenskodex und die Verpflichtungserklärung können auch auf Ehrenamtliche und Freiwillige übertragen werden.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 134b Abs. 3 Kirchenordnung
§ 10-12 Verordnung zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen
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Kontaktangaben |
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Fachstelle Prävention der Landeskirche
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Weiterführende Informationen |
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Synodevorlage vom 6. Juni 2018
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Ähnliche Themen |
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Prävention Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe (Schulungen)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].