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Personal

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Das Personal der Kirchgemeinde kann nebst den verschiedenen Funktionen, die es erfüllt, besonders dadurch unterschieden werden, ob es gewählt ist oder nicht und ob es Lohn bezieht oder nicht. So ergeben sich vier Personalkategorien, die in der folgenden Grafik festgehalten sind:


Mit Anstellungsverfügung und mit Lohn

Ohne Anstellungsverfügung und ohne Lohn

Gewählt

 

Ordinierte

Pfarrerinnen und Pfarrer

Sozialdiakoninnen und -Sozialdiakone

 

Ehrenamtliche

Kirchenpflegende

Synodale

Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

Mitglieder weiterer Kommissionen

Nicht

gewählt

 

Nicht Ordinierte

Katechetinnen und Katecheten

Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Sigristinnen und Sigristen

Sekretärinnen und Sekretäre

 

Freiwillige

Lagerbegleitung

Besuchsdienst

Jugendtreff

Band

 

Die Unterscheidung der vier Personalkategorien ist wichtig, weil für sie verschiedene Rechtsgrundlagen gelten:

Für die Ordinierten gilt das Dienst- und Lohnreglement für die ordinierten Dienste (DLD),

für die Nicht-Ordinierten das Dienst- und Lohnreglement für nicht ordinierte Mitarbeitende in den Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden des Kantons Aargau (DLM)

und die Bestimmungen für die Ehrenamtlichen stehen in der Kirchenordnung (KO).

Für die Freiwilligen gibt es Empfehlungen, aber kein kirchliches Recht.

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].