Versicherungen sind für Kirchgemeinden sehr wichtig. Fehlende Versicherungen können zu hohen Kosten im Schadensfall führen. Aber auch eine Überversicherung kann zu unnötigen Kosten führen, die sich über die Jahre aufsummieren. Die Kirchgemeinde muss deshalb periodisch ihre Versicherungssituation überprüfen. Die Verantwortlichen sollten sich dazu von Versicherungsexpertinnen oder -experten beraten lassen.
Die Landeskirche hat mit der Allianz Suisse, Generalagentur Aarau, einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Innerhalb dieses Rahmen können Kirchgemeinden die für sie geeignete Versicherungsabdeckung wählen. Über die Hälfte der 75 Kirchgemeinden im Kanton Aargau sind bei der Allianz Suisse versichert.
Die folgenden Versicherungen sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder zu empfehlen:
Viele Personalversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und auch die Höhe der Beiträge ist fest vorgegeben. Es besteht in einigen Fällen aber ein Spielraum. Hier ist eine enge Absprache zwischen den Verantwortlichen für das Personalwesen und den Finanzverantwortlichen zu empfehlen.
Details unter Versicherungen im Personalbereich
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Jedes Gebäude im Kanton Aargau muss obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden. Das betrifft sowohl Neubauten als auch ein Mehrwert an bestehenden Gebäuden (An-, Um- und Ausbauten und Renovationen). Mit der kantonalen Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) sind alle Gebäude gestützt auf ihre Schätzung erfasst und versichert.
Nicht obligatorisch ist eine Gebäude-Wasserversicherung. Sie bietet einen Versicherungsschutz bei Wasserschäden (z.B. wegen Rohrbrüchen). Viele Gemeinden haben aber mit der AGV oder einer privaten Versicherungsgesellschaft eine solche Versicherung abgeschlossen. Zu beachten ist, dass diese Versicherung nicht sowohl bei der AGV als auch bei einem privaten Versicherer abgeschlossen wird, sonst entstehen der Kirchgemeinde unnötige Kosten für eine Doppelversicherung.
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Die Kirchgemeinde haftet für den Schaden, den ihre Behördenmitglieder oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dritten zufügen. Zu denken ist dabei zum Beispiel an Lager, Ferienwochen oder einen Bazar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die im Rahmen der verschiedenen Tätigkeiten in der Kirchgemeinde entstehen können. Diese Versicherung ist zwar freiwillig, sie sollte aber unbedingt abgeschlossen werden. Haftpflichtfälle können beispielsweise bei einer Invalidität zu Kosten in Millionenhöhe führen.

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Rechtliche Grundlagen
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§ 52 Kirchenordnung

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Ist das private Fahrzeug einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kirchgemeinde auf einer Dienstfahrt durch einen Unfall zu Schaden gekommen, muss in den meisten Fällen die Kirchgemeinde dafür aufkommen. Sie kann sich gegen dieses Risiko mit einer Dienstfahrten-Kaskoversicherung absichern.
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Wichtige Hinweise
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Die Landeskirche hat mit der Allianz Suisse, Generalagentur Aarau, einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der speziell auf die Bedürfnisse der Kirchgemeinden und kirchlicher Institutionen zugeschnitten ist. Er wird regelmässig überprüft. Die Mehrheit der Kirchgemeinden hat sich diesem Vertrag angeschlossen.
Informationsblatt der Allianz – Versicherungsdeckungen 2023 (PDF-Dokument)
Informationsblatt der Allianz – Versicherungsdeckungen 2021 (PDF-Dokument)
Informationsblatt der Allianz - Versicherungsdeckungen 2020 (PDF-Dokument)
Informationsblatt der Allianz – Versicherungsdeckungen 2019 (PDF-Dokument)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.