Jede Kirchenpflege wählt selbständig eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Es findet also – im Gegensatz zum Präsidium – keine Wahl des Vizepräsidiums an der Urne oder in der Kirchgemeindeversammlung statt.
In das Vizepräsidium können nur ehrenamtliche Mitglieder ohne Anstellung gewählt werden, also keine ordinierten und keine nicht-ordinierten Mitarbeitenden. Co-Präsidien oder Teamleitungspräsidien sind von der Kirchenordnung explizit ausgeschlossen.
Der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin übernimmt bei einer Abwesenheit oder bei einem Ausfall des Präsidiums dessen Aufgaben.
Das Amt als Vizepräsidentin oder Vizepräsident ist bedeutsam für die Unterschriftsberechtigung. Verträge, Anstellungsverfügungen und andere rechtserhebliche Dokumente werden mit Doppelunterschrift durch Präsidium und Vizepräsidium oder Aktuariat unterzeichnet, wenn die Kirchenpflege keine andere Unterschriftenregelung getroffen hat.
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Schulungsangebot |
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▪Neu im Präsidium: Diese Weiterbildung wird jährlich durchgeführt und bietet sich an für Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Ein besonderes Augenmerk gilt den Aufgaben des Präsidiums sowie der Leitung von Kirchenpflegesitzungen und Kirchgemeindeversammlungen.
▪Präsidienstamm: In einem informellen Rahmen können sich Präsidentinnen und Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten über aktuelle Fragen aus ihrer Kirchgemeinde austauschen. Sie treffen sich einmal pro Quartal unter der Moderation der Gemeindeberatung.
Zum Bildungsangebot
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Rechtliche Grundlagen |
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Weiterführende Informationen |
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Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.