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Wahlen in Kirchgemeinden gibt es für unterschiedliche Funktionen und Gremien. Sie haben je eigene Regeln:

Die Wahl von Ordinierten erfolgt durch das Volk alle vier Jahre an der Urne oder während der Amtsperiode an der Kirchgemeindeversammlung. Die Kirchenpflege unterbreitet sieben Wochen vor dem Wahltermin einen Wahlvorschlag mit geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten.

Wahlen in die Kirchenpflege oder Wahlen in die Synode erfolgen alle vier Jahre durch das Volk an der Urne oder sonst an der Kirchgemeindeversammlung. Grundsätzlich ist jede stimmberechtigte Person wählbar.

Bei Wahlen von Kommissionen kann die Kirchenpflege selber wählen. In Kommissionen können auch Nichtmitglieder gewählt werden. Einen Spezialfall bildet allerdings die Rechnungsprüfungskommission (s. folgenden Abschnitt).

Die Rechnungsprüfungskommission wird jeweils an der letzten Kirchgemeindeversammlung vor Beginn einer neuen Amtsperiode durch die Kirchgemeindeversammlung offen oder geheim gewählt. In die Rechnungsprüfungskommission sind nur Mitglieder wählbar.

Das Wahlbüro bei Urnenwahlen wird von der Kirchenpflege bestimmt.

Die Stimmenzählenden an der Kirchgemeindeversammlung werden von dieser selbst offen gewählt.

Die Wahl der Ordinierten, der Mitglieder der Kirchenpflege und der Abgeordneten in die Synode erfolgen also jeweils für eine Amtsperiode an der Urne. Bei Ergänzungs- und Ersatzwahlen erfolgen sie immer geheim in der Kirchgemeindeversammlung. (Die frühere Wahlmöglichkeit für Kirchgemeinden wurde 2017 abgeschafft).

Über die einzelnen Wahlgeschäfte bestehen klare Vorschriften z.B. zur Wahlfähigkeit und Wählbarkeit, zur Zuständigkeit und zum Ablauf. Formfehler können dazu führen, dass Wahlen annulliert werden müssen.

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Häufige Fragen

 

 

 

 

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne (RWA)

§§ 56-58 Kirchenordnung

(Detaillierte Verweise auf die gesetzlichen Bestimmungen bei den einzelnen Unterkapiteln Wahl Kirchenpflege, Wahl Synodale und Wahl Ordinierte)

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Hilfsmittel

 

 

 

Bekanntgabe von Beschlüssen und Wahlen

Wahlzettel Kirchenpflege, während Amtsperiode

Wahlzettel Kirchenpflegepräsidium, während Amtsperiode

Wahlzettel Ordinierte, während Amtsperiode

Wahlzettel Rechnungsprüfungskommission, während Amtsperiode

Wahlzettel Synode, während Amtsperiode

Wahlprotokoll Ordinierte

Wahlprotokoll Ehrenamtliche

Wahlannahmeerklärung Ehrenamtliche

Wahlannahmeerklärung Ordinierte

Wahlfähigkeitsausweis

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Gesamterneuerungswahlen

 

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