Wer die theologische Ausbildung gemäss den Bestimmungen des Konkordats betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihrer Zulassung zum Kirchendienst absolviert und die Prüfungen abgelegt hat, erhält die Wahlfähigkeit für die dem Konkordat angeschlossenen Kirchen. In besonderen Fällen sind auch andere Wege zur Erlangung der Wählbarkeit möglich. Pfarrerinnen und Pfarrer, welche ihre Ausbildung nicht gemäss Konkordat abgeschlossen haben, erhalten vom Kirchenrat Auflagen zur Erlangung der Wahlfähigkeit.
In jedem Fall ist die Wählbarkeit durch den Kirchenrat zu prüfen und festzustellen, bevor eine Pfarrerin, ein Pfarrer, eine Sozialdiakonin oder ein Sozialdiakon der Kirchgemeinde zur Wahl vorgeschlagen wird. Dies gilt ebenso bei der Anstellung von Stellvertretungen. Bei Pfarrpersonen ist die Wählbarkeit selbst dann abzuklären, wenn sie mit der stellvertretenden Ausübung von Einzeldiensten beauftragt werden. Die «Wählbarkeit» können auch pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer erlangen und damit Stellvertretungen übernehmen – auch wenn sie nicht mehr gewählt werden können.
Es wird unterschieden zwischen der provisorischen und der definitiven Wählbarkeit. Die definitive Wählbarkeit kann erteilt werden, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer nach der Ordination zwei Jahre im Gemeindepfarramt tätig waren. Bei Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen kann die Wählbarkeit nach zweijähriger Berufstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung und erfolgter Ordination erteilt werden. Die Ordination erfolgt frühestens ein Jahr nach Aufnahme der Berufstätigkeit.
|
Hilfsmittel |
|
|
|
|
Briefentwurf: Abklärung der Wählbarkeit
|
Weiterführende Informationen |
|
|
|
|
|
Rechtliche Grundlagen |
|
|
|
|
§ 68, § 69, §78, § 108 Abs. 1 Ziff. 7 Kirchenordnung
Verordnung zur Wahlfähigkeit und Wählbarkeit der ordinierten Dienste (VWW)
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].