Der Wahlprozess für Ordinierte gliedert sich in folgende chronologisch geordnete Schritte:
1. Meldung einer vakanten Stelle
2. Gemeindeentwicklungsprozess
3. Bestellung einer Wahlkommission
6. Publikation des Wahlvorschlags
8. Wahlprotokoll und Wahlannahmeerklärung
10. Amtseinsetzung
Die Wahl von ordinierten Mitarbeitenden ist ein anspruchsvolles und wichtiges Geschäft für eine Kirchenpflege. Anspruchsvoll, weil etliche reglementarische Vorgaben beachtet werden müssen, damit die Wahl auch rechtsgültig ist. Wichtig, weil trotz der Gleichwertigkeit der verschiedenen Dienste die ordinierten Mitarbeitenden doch zentrale Funktionen innerhalb der Kirchgemeinde besetzen und die Kirchgemeinde wesentlich auch gegen aussen repräsentieren. Das Wahlgeschäft muss sorgfältig und mit Bedacht bearbeitet werden.
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Kontaktangaben |
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Ähnliche Themen |
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Rechtliche Grundlagen |
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§§ 67 - 79 Kirchenordnung
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.