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Weiterbildung / Auszeit vom Amt

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Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im kirchlichen Dienst hat grundsätzlich Anspruch auf Weiterbildung. Die Weiterbildung soll die Kompetenzen erweitern und die Qualität der Arbeit verbessern. Der Weiterbildungsanspruch kann aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden.

Das Weiterbildungsreglement und die dazugehörende Verordnung unterscheiden zwischen kurzen und langen Weiterbildungen.

 

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Häufige Fragen

 

 

 

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

Weiterbildungsreglement für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (WBR) (gültig ab 01.01.2023)

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Hilfsmittel

 

 

 

Gesuch für Auszeit vom Amt (zu verwenden für 2023)

Antrag auf Rückerstattung Stellvertretungskosten (zu verwenden für 2023)

Gesuch um Bewilligung und Übernahme der Weiterbildungskosten für lange Weiterbildungen (zu verwenden in der Übergangszeit für die lange Weiterbildung nach altem Recht)

Antrag auf Rückerstattung Stellvertretungskosten bei langen Weiterbildungen (zu verwenden in der Übergangszeit für die lange Weiterbildung nach altem Recht)

icon_tipp

 

Ähnliche Themen

 

Weiterbildungsangebote für Mitglieder der Kirchenpflege und Synodale (externer Link)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.