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Für die Aufgaben der Landeskirche, für die Aus- und Weiterbildung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die kantonale Seelsorge an Spitälern und Heimen, für die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) und für Beiträge an Hilfswerke und Missionen entrichten die Kirchgemeinden jährliche Beiträge an die Zentralkasse. Diese Beiträge und deren Höhe werden jährlich (zusammen mit dem Budget der Landeskirche) durch die Synode festgelegt.

Seit 2013 beträgt der Zentralkassenbeitrag 2,3 Prozent des auf 100 Prozent umgerechneten Steuerertrags der Gemeinde.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 113 Abs. 3 Kantonsverfassung

Art. 2 Abs. 2 Organisationsstatut

§ 129 Kirchenordnung

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Hilfsmittel

 

 

 

Formular Steuerabrechnung (enthält die Formeln zur Berechnung des Zentralkassenbeitrags)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.