Ein Zusammenschluss ist die rechtliche und organisatorische Vereinigung von zwei oder mehreren Kirchgemeinden zu einer neuen Kirchgemeinde. Er dient dazu, langfristig handlungsfähig zu bleiben, insbesondere bei Herausforderungen in den Bereichen Mitgliederentwicklung, Finanzen oder Personal. Der Prozess ist mehrjährig und umfasst mehrere verbindliche Entscheidungsstufen durch die Kirchgemeinden und die Landeskirche.
Ein Zusammenschluss ist insbesondere zu prüfen, wenn:
▪strukturelle Herausforderungen bestehen (Mitglieder, Finanzen, Personal)
▪Aufgaben langfristig nicht mehr eigenständig erfüllt werden können
▪eine intensivere Zusammenarbeit nicht mehr ausreicht
▪strategische Weiterentwicklung der Kirchgemeinde ansteht, um mehr Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen
Vorgehen
Ein Zusammenschluss erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Phasen:

Die Meilensteine in der untersten Zeile markieren das Ende jeder Phase und ermöglichen eine bewusste Entscheidung über die Fortsetzung des Prozesses.
Zunächst ist zu klären, ob ein Zusammenschluss grundsätzlich sinnvoll ist. Dazu sind folgende Schritte hilfreich:
▪Analyse der eigenen Situation
▪Gespräche mit möglichen Partnerkirchgemeinden
▪Klärung gemeinsamer Perspektiven
Meilenstein als Übergang zur nächsten Phase: Beschluss eines Prüfauftrags durch die Kirchgemeindeversammlung

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Hilfsmittel
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Antrag an die Kirchgemeindeversammlung für ein Mandat zur Prüfung eines Zusammenschlusses (Vorlage, Worddokument)
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In dieser Phase werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet:
▪Aufbau einer Projektorganisation (paritätisch besetzte Steuerungsgruppe, Projektleitung, Arbeitsgruppen)
▪Bearbeitung zentraler Themen (Organisation, Personal, Finanzen, Liegenschaften)
▪Entwicklung eines Zusammenschlusskonzepts
▪Information der Kirchgemeinden
Meilenstein als Übergang zur nächsten Phase: Entscheid der Kirchgemeindeversammmlungen, einen Vertrag auszuarbeiten

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Arbeitsgruppen in der Sondierungsphase, Leitfaden mit Aufgabenbeschrieben und Fragenkatalogen (PDF)
Auftrag für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe in der Sondierungsphase (Vorlage, Worddokument)
Externe Prozessbegleitung, Unterstützung für die Erarbeitung eines Auftrags (Orientierungshilfe, PDF)
Gesuch um Unterstützung aus dem Fonds für Förderung von Zusammenschlüssen (Antragsformular, Worddokument)
Liegenschaftsportfolio der Kirchgemeinde (Vorlage für die Zusammenstellung im Vertrag über den Zusammenschluss)
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Das Konzept wird in eine verbindliche rechtliche Form überführt.
▪Ausarbeitung des Zusammenschlussvertrags
▪Vorprüfung durch den Kirchenrat
▪Information der Kirchgemeinden
▪Beschlussfassung durch die Kirchgemeindeversammlungen
Meilenstein als Übergang zur nächsten Phase: Die Kirchgemeindeversammlungen stimmen dem Zusammenschluss und dem Zusammenschlussvertrag zu (zwei Beschlussanträge)

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Hilfsmittel
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Vertrag über den Zusammenschluss (Mustervertrag, Worddokument)
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Nach den Beschlüssen wird der Zusammenschluss organisatorisch vollzogen.
▪Vorbereitung der neuen Strukturen und Behörden
▪Überführung von Personal, Finanzen und Liegenschaften
▪Durchführung von Wahlen
▪Inkrafttreten des Zusammenschlusses
Der Vollzug erfolgt nach dem Beschluss durch die Synode zur Zusammenlegung der beteiligten Kirchgemeinden.
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Nach dem formalen Zusammenschluss werden die Strukturen zusammengeführt.
▪Aufbau einer gemeinsamen Organisation
▪Integration der Mitarbeitenden
▪Klärung offener Fragen
Die Integrationsphase dauert häufig länger dauert als erwartet. Für ein gutes Zusammenwachsen braucht diese Phase entsprechende Aufmerksamkeit.
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Allgemein gilt:
▪Zusammenschlüsse sind strategische und langfristige Prozesse
▪Entscheide erfolgen immer durch zuständige Organe (Kirchgemeindeversammlung, Kirchenpflegen), nicht durch Projektgruppen
▪Der Zusammenschlussvertrag ist das zentrale Steuerungsinstrument, er regelt Zeitpunkt und Form des Zusammenschlusses, Übergang von Vermögen und Verpflichtungen sowie Organisation, Personal, Finanzen und Liegenschaften
▪Personalfragen sind frühzeitig zu klären
▪Die Integrationsphase ist entscheidend für den Erfolg eines Zusammenschlusses
Stolpersteine
▪unklare Zielsetzung zu Beginn
▪zu spätes Einbeziehen von Mitarbeitenden
▪offene Fragen werden nicht verbindlich geregelt
▪Integrationsphase wird unterschätzt

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Hilfsmittel
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Prozessablauf Zusammenschluss von Kirchgemeinden (Schema, PDF)
Ablauf eines Zusammenschlusses (Leitfaden, PDF)

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Häufige Fragen
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Der Entscheid erfolgt in zwei Stufen. Zunächst müssen die Kirchgemeindeversammlungen aller beteiligten Kirchgemeinden zustimmen. Anschliessend entscheidet die Synode über die Genehmigung. Beide Entscheide sind notwendig, damit der Zusammenschluss rechtsgültig wird. Damit ist sichergestellt, dass sowohl die Kirchgemeinden als auch die Landeskirche den Zusammenschluss tragen.
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Ein Zusammenschluss dauert in der Regel zwei bis drei Jahre bis zum formellen Vollzug (ohne Integrationsphase). Die Dauer hängt von der Anzahl beteiligter Kirchgemeinden und der Komplexität der Ausgangslage ab. Entscheidend ist die Zeit für die Klärung zentraler Fragen, insbesondere Organisation, Finanzen und Personal. Verzögerungen entstehen häufig dann, wenn wesentliche Punkte nicht frühzeitig geklärt werden.
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Der Vertrag legt verbindlich fest, wie die neue Kirchgemeinde organisiert ist. Er regelt insbesondere die Übernahme von Vermögen und Verpflichtungen sowie Fragen zu Personal, Finanzen und Organisation. Auch Übergangsregelungen werden darin festgehalten. Es ist festzuhalten, dass unklare Regelungen im Vertrag häufig zu späteren Konflikten führen.
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Die bestehenden Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich auf die neue Kirchgemeinde über. Veränderungen im Stellenbestand wie beispielsweise Anpassungen bei Aufgaben, Einsatzorten oder Pensen - sogar Kündigungen sind möglich. Solche Entscheide müssen sachlich begründet sein und rechtlich korrekt umgesetzt werden. Vor einer Kündigung ist zu prüfen, ob eine andere zumutbare Stelle angeboten werden kann. Sozialverträgliche Lösungen sind für die Akzeptanz des Prozesses zentral. Bei einem Zusammenschluss innerhalb der Amtsperiode gelten bei gewählten Ordinierten die Regelungen zur Amtsdauer.
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Eine generelle Besitzstandsgarantie besteht nicht. Bestehende Anstellungsbedingungen können angepasst werden, wenn dies sachlich begründet ist. Es ist entscheidend, dass diese Fragen im Zusammenschlussvertrag geklärt werden. Ohne klare Regelung entstehen in der Praxis häufig unterschiedliche Erwartungen und Konflikte.
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Die bisherigen Behörden werden nicht automatisch übernommen. Für die neue Kirchgemeinde werden neue Gremien gebildet und Wahlen durchgeführt, auch bei einem Zusammenschluss innerhalb einer Amtsperiode. Damit wird die demokratische Legitimation der neuen Organisation sichergestellt. Übergangsregelungen sind möglich, müssen jedoch klar festgelegt werden.
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Zentrale Fragen sollten möglichst früh geklärt werden, spätestens jedoch im Zusammenschlussvertrag. Dazu gehören insbesondere Personalfragen, finanzielle Regelungen und organisatorische Strukturen. Je früher Klarheit besteht, desto stabiler ist der weitere Prozess. Unklare Punkte verlagern Probleme in die Integrationsphase.
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Rechtliche Grundlagen
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§ 13, § 85, § 108 Abs. 1 Ziff. 5 Kirchenordnung

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Weiterführende Informationen
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Bericht auf der Webseite der Landeskirche zu überregionalen Zusammenschlüssen: Ein zukunftsfähiges Netzwerk-Modell für die Reformierte Kirche Aargau

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Gemeindeentwicklung
Zusammenarbeit zwischen Kirchgemeinden
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